sozialpädagogische Fachkraft
Das Arbeitsfeld Schuleingangsphase ist integraler Bestandteil unserer Schule. Die sozialpädagogische Fachkraft ist gleichberechtigtes Mitglied des bestehenden multiprofessionellen Teams und fest im Schulalltag und Stundenplan verankert.
Das Arbeitsfeld der Schuleingangsphase erfüllt den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Grundschule. Die sozialpädagogische Fachkraft ist dabei Bindeglied zwischen Kindergarten und Schule und bringt ihre sozialpädagogische Kompetenz in den Schulalltag ein. Zu den Arbeitsschwerpunkten gehört die professionelle Begleitung von Kindern mit schulischen, entwicklungsbedingten oder familiären Problemlagen.
Die sozialpädagogische Fachkraft arbeitet mit den Institutionen Kindertagesstätte (Kita), Grundschule und Familie in verschiedenen Bereichen und Aufgabenfeldern zusammen. Diese gliedern sich zum einen in die Arbeit am Übergang der Kinder von der Kita in die Grundschule und zum anderen in die sozialpädagogische Förderung und Unterstützung in der Schuleingangsphase. In Zusammenarbeit mit den Lehrkräften ist die sozialpädagogische Fachkraft in der Elterninformation und -beratung tätig und nimmt an Informationsveranstaltungen für interessierte Eltern teil.
Die gemeinsame Aufgabe von sozialpädagogischer Fachkraft und Lehrkräften besteht darin, den Anforderungen und Bedürfnissen einer vielfältigen Gruppe von Kindern mit individuellen Stärken und Defiziten gerecht zu werden. Dabei ist es wichtig, soziales Lernen konstruktiv zu begleiten und Gemeinsamkeiten in dieser Vielfalt zu fördern. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei immer auf der Förderung der Sprachentwicklung, denn sie ist der Schlüssel zur Teilhabe am sozialen Leben in der Schule. Eine entwickelte Sprachkompetenz ermöglicht es den Kindern, sich ihrer selbst bewusst zu werden, ihre Gedanken auszudrücken und letztlich den Unterrichtsinhalten besser zu folgen. Kinder mit besonderen Bedürfnissen benötigen besondere Aufmerksamkeit.
Schüler*innen der Klassen 1 und 2 werden in Absprache mit Eltern und Lehrkräften individuell gefördert, gefordert, unterstützt und begleitet. Die sozialpädagogische Arbeit an unserer Schule konzentriert sich auf folgende Schwerpunkte:
- Förderung der sozialen Kompetenzen der Schüler*innen
- Unterstützung und Begleitung bei persönlichen Herausforderungen und Konflikten
- Integration von Schüler*innen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen
- Stärkung des Selbstbewusstseins und Selbstvertrauens der Kinder
- Förderung der emotionalen Entwicklung und eines respektvollen Miteinanders
- Präventive Förderung im mathematischen Bereich durch PReSCH auf der Grundlage des EMBI
- Präventive Förderung im sprachlichen Bereichen
- Einbeziehung der Eltern als wichtige Unterstützung der Kinder in die Bewältigung schulischer Herausforderungen
Ein großer Teil der Förderung konzentriert sich auf die Unterstützung der Kinder im Klassenverband während des Unterrichts. Diese Förderung im Klassenverband ist von entscheidender Bedeutung, da sie es allen Schüler*innen ermöglicht, ein gemeinsames soziales Miteinander zu erleben und die gleichen Unterrichtstechniken zu erlernen.
Unser Ziel ist es, die ganzheitliche Entwicklung der Schüler*innen zu fördern und ihnen die bestmögliche Unterstützung für ihre persönliche und schulische Entwicklung zu bieten. Um ein umfassendes Bild der einzelnen Kinder zu erhalten, findet ein Austausch mit allen Beteiligten des multiprofessionellen Teams statt. Die Weiterentwicklung der konzeptionellen Arbeit sowie regelmäßige Fortbildungen erfolgt gemeinsam mit anderen Fachkräften der Stadt Bielefeld im Rahmen der regelmäßigen Dienstbesprechungen der sozialpädagogischen Fachkräfte.
Rechtliche Grundlage
Die Rechtsgrundlagen der Stelle an unserer Schule sind unter anderem der „Handlungsrahmen zur Umsetzung des § 4 AO-GS“ aus dem Jahr 2012, der „Erlass Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase“ (2018) sowie das Schulgesetz NRW (SchulG) und die „Allgemeine Dienstordnung (ADO)“.
Die beiden erstgenannten Grundlagen regeln zum einen die Gestaltung der Schuleingangsphase, in Bezug auf das Kompetenz- und Aufgabenprofil der sozialpäd. Fachkraft und zum anderen die Gestaltung des Beschäftigungsverhältnisses sowie der Arbeitsbedingungen.