Satzung des Fördervereins
der Grundschule Gellershagen


Der Verein führt den Namen „Förderverein der Grundschule Gellershagen“. Es soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz „e.V.“
Sitz des Vereins ist Gutenbergstraße 19, 33615 Bielefeld.

Geschäftsjahr ist das Schuljahr.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist es, im Einvernehmen und in Zusammenarbeit mit der Schule auf gemeinnütziger Grundlage die Grundschule Gellershagen in ihren Erziehungsaufgaben ideell und materiell zu unterstützen.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

  1. Pflege des Kontaktes zwischen Schulleitung, Lehrkräften, Mitarbeiter*innen, Elternschaft, Schüler*innen, ehemaligen Schüler*innen und zu allen privaten und öffentlichen Stellen überhaupt;
  2. Förderung von Veranstaltungen erzieherischer, kultureller und sportlicher Art;
  3. materielle Unterstützung bei der Einrichtung und Erweiterung der Grundschule Gellershagen und der Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln, insbesondere für moderne Unterrichtsmethoden;
  4. die materielle Unterstützung einzelner Schüler*innen.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

  1. Mitglied kann jede natürliche Person werden, die bereit ist, die Aufgaben des Vereins zu fördern und sich zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet.
  2. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen.
    Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
  3. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht der*dem Bewerber*in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.

Die Mitgliedschaft endet

  1. durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand.
    Der Austritt kann bis zu 8 Wochen vor Ende des Geschäftsjahres erklärt werden.
  2. durch den Tod des Mitglieds.
  3. durch Ausschluss auf Beschluss des Vorstandes.
    Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten und die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist.
    Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig.
  4. durch Streichung von der Mitgliederliste auf Beschluss des Vorstandes.
    Ein Mitglied kann von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher oder in Textform abgegebener Mahnung mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen in Rückstand ist und nach der Absendung der zweiten Mahnung zwei Monate verstrichen sind. Ein Mitglied kann auch gestrichen werden, wenn bei Zahlungsrückständen die Zustellung der oben genannten Mahnungen deswegen nicht erfolgen kann, weil der derzeitige Wohnort des Mitglieds unbekannt ist und mit zumutbarem Aufwand nicht ermittelt werden kann.

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung. Alle Mitglieder erklären sich mit der Einziehung der Mitgliedsbeiträge durch Einzugsverfahren einverstanden. Im Einzelfall können durch die*den Kassenwart*in bei einzelnen Mitgliedern andere Zahlungsbedingungen festgelegt werden.
Der Vorstand kann im Einzelfall Beiträge ganz oder teilweise erlassen oder stunden.

Organe des Vereins sind

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand.
  1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins und für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch Gesetz oder diese Satzung dem Vorstand obliegen.
    Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
    1. Wahl und Entlastung des Vorstandes
    2. Entgegennahme der Berichte des Vorstandes
    3. Wahl der* des Kassenprüfers*in
    4. Entgegennahme der Kassenprüfungsberichte
    5. Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit
    6. Beschlussfassung über Satzungsänderungen
    7. Entscheidung über Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen
    8. Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Liquidation des Vereinsvermögens
  2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jedes Jahr statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn diese im Interesse des Vereins erforderlich sind oder wenn die Einberufung von einem Fünftel der Mitglieder schriftlich verlangt wird.
  3. Auf Beschluss des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung auch online stattfinden. Hybride Mitgliederversammlungen sind ausgeschlossen.
  4. Die Mitgliederversammlung wird von einem Mitglied des Vorstandes, in der Regel die* der erste Vorsitzende, durch Einladungsschreiben einberufen.
    Das Einladungsschreiben kann in Textform erfolgen. Mitglieder, die dem Verein keine E-Mail-Adresse angegeben haben, sind mit normaler Post einzuladen. Mit der Einladung ist die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen. Bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, die von einem Fünftel der der Mitglieder verlangt wurde, hat der Vorstand die von diesen Mitgliedern gewünschten Punkte in die Tagesordnung aufzunehmen. Die Einladungsfrist beträgt eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung.
  5. Die Mitgliederversammlung wird von einem Mitglied des Vorstandes, in der Regel die* der erste Vorsitzende, geleitet. Ist der Vorstand verhindert, wählt die Mitgliederversammlung eine*n Versammlungsleiter*in. Ein*e Versammlungsleiter*in ist auch für die Wahl eines neuen Vorstandes zu wählen. Die*Der Versammlungsleiter*in kann nicht für den Vorstand kandidieren.
  6. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Bei der Mitgliederversammlung sollen mindestens zwei Personen des Vorstandes anwesend sein; die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung bleibt hiervon unberührt.
  7. Die Mitgliederversammlung wählt eine*n Protokollführer*in.
    Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom der*dem Versammlungsleiter*in und der*dem Schriftführer*in zu unterzeichnen ist.
    Es wird über die Schulleitung der Schule zur Kenntnis weitergegeben.
  8. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung geändert oder ergänzt werden. Vorstandswahlen, Anträge über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins können jedoch nur nach vorheriger Ankündigung in der zugesendeten Tagesordnung unter Einhaltung der Einberufungsfrist erfolgen.
  9. Über die Annahme von Beschlussanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegeben. Für Änderungen der Satzung und einen Beschluss über die Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegeben gültigen Stimmen erforderlich.
    Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handzeichen, auf Antrag eines Mitgliedes muss schriftlich abgestimmt werden.
  10. Die Mitgliederversammlung tagt grundsätzlich öffentlich.
    Insbesondere die Schulleitung und das pädagogische Personal der Schule können bei Bedarf beratend an den Sitzungen der Mitgliederversammlung teilnehmen. Auf Antrag kann die Mitgliederversammlung den Ausschluss der Öffentlichkeit beschließen.
  1. Der Vorstand des Vereins besteht mindestens aus drei Personen,
    1. der*dem ersten Vorsitzenden
    2. der*dem zweiten Vorsitzenden
    3. der*dem Kassenwart*in.

Sie bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB und vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Die Vertretung durch zwei Mitglieder des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 1.000 € ein einstimmiger Beschluss aller Vorstandsmitglieder erforderlich ist.

  1. Die Mitgliederversammlung kann weitere Vorstandsmitglieder mit besonderen Aufgabengebieten bestimmen. Diese sind nicht zur Vertretung des Vereins berechtigt.
  2. In den Vorstand können nur Mitglieder des Vereins gewählt werden. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt, Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.
  3. Über jede Vorstandssitzung ist eine Niederschrift der Beschlüsse zu fertigen, die von der*dem Verfasser*in zu unterzeichnen ist.
  1. Zum Ende der Wahlperiode des Vorstands wird die Vereinskasse durch eine*n nicht dem Vorstand angehörende*n Kassenprüfer*in geprüft. Die Prüfung erstreckt sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Rechnungslegung auf der Grundlage der Beschlüsse der Vereinsorgane sowie auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der Belege. Die*Der Kassenprüfer*in erstattet der Mitgliederversammlung Bericht und beantragt gegebenenfalls die Entlastung des Vorstandes.
  2. Die*Der Kassenprüfer*in wird durch die Mitgliederversammlung für die folgende Wahlperiode gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
  1. Die Auflösung des Vereins kann nur von einer Mitgliederversammlung mit 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
  2. Zu Liquidator*innen werden die Vorstandsmitglieder bestellt, die die Auflösung und Löschung des Vereins anzumelden haben.
  3. Bei der Auflösung des Vereins sowie beim Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen an die Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Trägerin der Grundschule Gellershagen ist, die das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke der Grundschule Gellershagen oder deren Nachfolgeschule zu verwenden hat.
  4. Beschlüsse über die Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden.
Kontakt

Förderverein
der Grundschule Gellershagen

Gutenbergstr. 19
33613 Bielefeld

foerderverein@gellershagen.schule

1. Vorsitzende
Janina Sturm

2. Vorsitzende
Ilka Schoppe

Kassenwart
Alexander Thiess

Infos & Formulare

📄 Beitrittserklärung

📄 Einladung zur Gründungsversammlung