
Nützliches
Beurlaubung
Eine Beurlaubung bzw. Befreiung kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag gewährt werden. Voraussetzung ist, dass nachgewiesen wird, dass die Beurlaubung nicht der Verlängerung der Schulferien dient. Bitte stimmen Sie daher Ihre Urlaubspläne unbedingt mit den Ferienzeiten ab.
Wichtige Gründe können u. a. sein:
- persönliche Anlässe
wie z. B. Erstkommunion, Hochzeit, Jubiläum, Todesfall, … - religiöse Feiertage
wenn das Kind der jeweiligen Religionsgemeinschaft angehört - Veranstaltungen mit besonderer Bedeutung für die Schüler*innen
wie z. B. aktive Teilnahme an Musik- oder Sportveranstaltungen - Erholungsmaßnahmen
wie z. B. Eltern-Kind-Kuren - vorübergehende unumgängliche Schließung des Haushalts
wegen besonderer persönlicher oder wirtschaftlicher Verhältnisse der Eltern
wie z.B. Krankenhausaufenthalt oder Umzug
Die Beurlaubung bzw. Befreiung ist von den Erziehungsberechtigten unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises rechtzeitig, in der Regel mindestens eine Woche vorher, schriftlich über die Klassenleitung zu beantragen, damit eine rechtzeitige Entscheidung möglich ist.
Sie können den Antrag formlos stellen, oder auch die nebenstehende Vorlage „Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht“ verwenden.
Bitte beachten Sie auch die folgenden Hinweise:
- Der während der Beurlaubung versäumte Unterrichtsstoff ist nachzuholen.
- Die Dauer der Beurlaubung sollte eine Woche pro Schuljahr nicht überschreiten.
- Eventuell notwendige Buchungen im Zusammenhang mit der Beurlaubung sollten erst nach der Genehmigung erfolgen, da ansonsten die vom Gesetzgeber geforderte „rechtzeitige“ Antragstellung nicht mehr erkennbar ist.
- Eine Ausnahme vom grundsätzlichen Beurlaubungsverbot vor und nach den Ferien ist nur möglich, wenn ein dringender und wichtiger Grund nachgewiesen wird und die Beurlaubung nachweislich nicht der Verlängerung der Schulferien dient. Eine Verlängerung der Ferien ohne Beurlaubung stellt eine Verletzung der Schulpflicht dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Bildung und Teilhabe (BuT)
Für Familien mit Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag besteht die Möglichkeit, Leistungen nach Bildung und Teilhabe in Anspruch zu nehmen, z.B. für
- die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
- Klassenfahrten und Ausflüge
- Lern- und Sprachförderung
Für Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT-Leistungen) hat die Stadt Bielefeld seit dem 01.08.2022 für Anspruchsberechtigte die Bildungskarte eingeführt. Die Bildungskarte ersetzt die Antragstellung im Bereich Bildung und Teilhabe für die meisten Leistungsarten. Sie ist Ausweis- und Zahlmedium in einem.
Diese Leistungen werden direkt über den Anbieter, also über die Schule bzw. den OGS-Träger, abgerechnet und Sie müssen keinen Antrag in Papierform mehr stellen. Dies ist besonders für die Abrechnung des Mittagessens im Rahmen der OGS notwendig. Hierzu benötigen wir allerdings die individuelle Bildungskarten-Nummer des Kindes, die sich auf der Rückseite der Bildungskarte befindet.
Deutschlandticket Schule
Schüler*innen, die städtische Schulen besuchen, können auf Antrag das „“DeutschlandTicket Schule“ erhalten. Das Deutschlandticket Schule gilt im gesamten Nahverkehr Deutschlands und es können deutschlandweit alle Busse, Bahnen und Nahverkehrszüge in der 2. Klasse genutzt werden (ausgenommen ICE, IC und Flixbus). Das Ticket ist ganztägig gültig, also auch in der Freizeit und den Ferien.
Das „DeutschlandTicket Schule“ ist kostenfrei für
- Grundschüler*innen, wenn die einfache Mindestentfernung zur nächstgelegenen Schule mehr als 2 km beträgt
- Inhaber*innen eines Bielefeld-Passes, Empfänger*innen von SGB XII oder SGB II-Leistungen mit Schülerfahrkostenanspruch
Schüler*innen, die keinen Anspruch auf einen Zuschuss haben, sogenannte Selbstzahler*innen, zahlen für das Deutschlandticket Schule aktuell 29 Euro monatlich.
❗️Bitte beachte, dass in jedem Fall die Unterschrift der Schule auf dem Antrag benötigt wird.
weitere Informationen
🔗 Schülerfahrkosten
Informationen der Stadt Bielefeld
🔗 Infobrief OWL Verkehr 2024
Infos zum Schuljahr 2024/2025
🔗 DeutschlandTicket Schule
Informationen & Anträge bei moBiel
Handy, Smartwatch & Co
Elektronische Geräte wie Handys, meist in Form von Smartphones und zunehmend auch Smartwatches, gehören immer mehr zum Alltag und sind auch in der Lebenswelt von Grundschüler*innen bereits in hohem Maße präsent. Die Nutzung beeinflusst den Schulalltag, gerade in der Grundschule jedoch meist negativ.
Um Ablenkungen zu minimieren, Konflikte zu vermeiden und Lernprozesse zu unterstützen, aber auch um Persönlichkeitsrechte zu wahren, das soziale Miteinander und ein bewusstes und verantwortungsvolles Medienverhalten zu fördern, gelten für unsere Schüler*innen
verbindliche und transparente Nutzungsregeln für private digitaler Geräte.
Für Schüler*innen ist die Nutzung privater digitaler Geräte
wie Handys, Smartphones, Smartwatches, etc. an der Grundschule Gellershagen
nicht erwünscht und auch nicht erlaubt.
Falls Eltern es trotzdem für nötig halten, ihrem Kind diese Geräte, z.B. aus Sicherheitsgründen für den Schulweg, mit in die Schule zu geben, gelten folgende Regeln:
- Auf dem gesamten Schulgelände (Gebäude, Schulhof und Sporthalle)
ist die private Nutzung von Handys, Smartwatches, etc. grundsätzlich untersagt. - Während des Schultages
müssen digitale Geräte ausgeschaltet oder im Flugmodus sein. Auch der Stand-by-Betrieb ist ausgeschaltet.
Erst nach Verlassen des Schulgeländes darf das Gerät wieder herausgeholt, eingeschaltet und ggf. genutzt werden. - Ton-, Bild- und Videoaufnahmen
sind ohne ausdrückliche Erlaubnis der Betroffenen bzw. der pädagogischen Mitarbeiter*innen untersagt.
Schüler*innen können in dringenden Fällen ihre Eltern in Absprache mit einer Lehrkraft bzw. dem päd. Personal oder auch über das Sekretariat kontaktieren. Lehrkräfte, päd. Mitarbeiter*innen und das weitere Schulpersonal nutzen aufgrund ihrer Vorbildfunktion möglichst ausschließlich private digitale Geräte in dafür vorgesehenen Bereich, wie z.B. dem Teamzimmer.
Bei Verstößen gegen die Nutzungsordnung haben wir folgende Konsequenzen vereinbart:
- Bei erstmaliger Nichtbeachtung
wird das Gerät durch die Lehrkraft bzw. päd. Mitarbeiter*in der Schule weggenommen und am Ende des Schultages zurückgegeben. - Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen,
wie z.B. heimlichen Aufnahmen, wird das Gerät einbehalten (ggf. auch über das Wochenende) und muss von den Eltern persönlich in Verbindung mit einem Elterngespräch abgeholt werden. - Bei Verbreitung strafbarer Inhalte
(z.B. Cybermobbing, gewaltverherrlichende oder jugendgefährdender Inhalte) wird die Schulleitung informiert und es erfolgen ggf.
erzieherische Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen nach § 53 SchulG. Auch eine Anzeige bei den zuständigen Behörden kann je nach Vorfall durch die Eltern/ Erziehungsberechtigten der betroffenen Person bzw. die Schule erfolgen.
Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf überarbeitet bzw. entsprechend angepasst.
Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU)
Der herkunftssprachliche Unterricht (HsU) ist ein Angebot des Landes NRW und richtet sich an Schüler*innen, die mehrsprachig aufwachsen und ihre Herkunftssprache verstehen und sprechen können. Er ist kein Fremdsprachenunterricht, der dem Erlernen einer Sprache dient.
- Die Anmeldefrist für das kommende Schuljahr dauert stets von November (Beginn Anmeldeverfahren Grundschulen) bis zum Beginn der Osterferien (März/April) des laufenden Schuljahres. Das Anmeldeformular wird in diesem Zeitraum auf der Internetseite des Schulamtes der Stadt Bielefeld verfügbar sein.
- Die Anmeldung zum Herkunftssprachlichen Unterricht gilt für die gesamte Dauer des Schulbesuchs in der Primarstufe (Klassen 1 – 4).
- Eine Abmeldung ist zum Ende des Schuljahres möglich. Das Formular wird nach den Osterferien verfügbar sein. Die Abmeldefrist endet am 15.05. des laufenden Schuljahres!
Läuse – und nun?
Kopfläuse sind weltweit verbreitet und haben nichts mit fehlender Sauberkeit zu tun. Läuse ernähren sich ausschließlich vom Blut, das sie aus der Kopfhaut saugen. Zugleich bringen sie Sekrete in die Wunde ein, wodurch häufig Juckreiz hervorgerufen wird. Krankheitserreger werden durch Läuse in unseren Breiten nicht übertragen, allerdings breiten sich Läuse schnell aus.
Um eine Ausbreitung schnellstmöglich zu unterbinden, sind wir auf die Mithilfe aller Eltern angewiesen. Sollten Läuse in der Klasse Ihres Kindes aufgetreten sein, lesen Sie sich folgende Hinweise bitte genau durch und unterstützen uns mit einer „Läusekontrolle“ bei Ihrem Kind.
Haarkontrolle auf Kopfläuse
Bitte kontrollieren Sie die Haare Ihres Kindes in den folgenden Tagen regelmäßig auf einen Befall mit Kopfläusen oder deren Eier (Nissen).
- Hierzu zunächst eine Haarspülung auf das nasse Haar auftragen und mit einem normalen Kamm entwirren.
- Das Haar anschließend Strähne für Strähne mit einem speziellen Läusekamm vom Ansatz bis in die Spitzen durchkämmen.
Besonders wichtig ist die Kontrolle an den Schläfen, im Nacken und
hinter den Ohren, da die Läuse dort am liebsten ihre Eier ablegen. - Den Kamm nach dem Durchkämmen jeder Strähne mithilfe eines hellen Tuches reinigen. So kann leicht festgestellt werden, ob sich Läuse im
Haar befinden. - Werden Läuse oder Nissen gefunden, auch die übrigen Familienmitglieder kontrollieren und alle Betroffenen sofort behandeln.
Bitte beachten Sie, dass eine Meldepflicht für das Auftreten von Kopfläusen besteht. Teilen Sie uns daher bitte unbedingt mit, ob Sie bei der Kontrolluntersuchung Ihres Kindes Kopfläuse gefunden und ggf. behandelt haben.
weitere Informationen
📄 Bestätigung über die Behandlung
bei Kopflausbefall
🔗 Informationen zur Behandlung
der Dt. Pediculosis Gesellschaft e.V.
Schulweg
Damit jedes Kind sicher zur Schule und wieder nach Hause kommt, hat das Amt für Schule einen sogenannten „Schulwegeplan” erstellt. Auf diesem Plan ist eingezeichnet, wie man den Schulweg am sichersten bewältigt. Er zeigt zum Beispiel wo Ampeln, Zebrastreifen und Bushaltestellen sind. Eltern können so den sichersten Schulweg mit den Kindern vor der Einschulung trainieren.
Die Schulwegpläne sind online auf der Homepage der Stadt Bielefeld einsehbar. Über den nebenstehenden Link gelangen Sie direkt zu der onlineKarte der Stadt Bielefeld.