
Handy, Smartwatch & Co.
Elektronische Geräte wie Handys, meist in Form von Smartphones und zunehmend auch Smartwatches, gehören immer mehr zum Alltag und sind auch in der Lebenswelt von Grundschüler*innen bereits in hohem Maße präsent. Die Nutzung beeinflusst den Schulalltag, gerade in der Grundschule jedoch meist negativ.
Um Ablenkungen zu minimieren, Konflikte zu vermeiden und Lernprozesse zu unterstützen, aber auch um Persönlichkeitsrechte zu wahren, das soziale Miteinander und ein bewusstes und verantwortungsvolles Medienverhalten zu fördern, gelten für unsere Schüler*innen
verbindliche und transparente Nutzungsregeln für private digitaler Geräte.
Für Schüler*innen ist die Nutzung privater digitaler Geräte
wie Handys, Smartphones, Smartwatches, etc. an der Grundschule Gellershagen
nicht erwünscht und auch nicht erlaubt.
Falls Eltern es trotzdem für nötig halten, ihrem Kind diese Geräte, z.B. aus Sicherheitsgründen für den Schulweg, mit in die Schule zu geben, gelten folgende Regeln:
- Auf dem gesamten Schulgelände (Gebäude, Schulhof und Sporthalle)
ist die private Nutzung von Handys, Smartwatches, etc. grundsätzlich untersagt. - Während des Schultages
müssen digitale Geräte ausgeschaltet oder im Flugmodus sein. Auch der Stand-by-Betrieb ist ausgeschaltet.
Erst nach Verlassen des Schulgeländes darf das Gerät wieder herausgeholt, eingeschaltet und ggf. genutzt werden. - Ton-, Bild- und Videoaufnahmen
sind ohne ausdrückliche Erlaubnis der Betroffenen bzw. der pädagogischen Mitarbeiter*innen untersagt.
Schüler*innen können in dringenden Fällen ihre Eltern in Absprache mit einer Lehrkraft bzw. dem päd. Personal oder auch über das Sekretariat kontaktieren. Lehrkräfte, päd. Mitarbeiter*innen und das weitere Schulpersonal nutzen aufgrund ihrer Vorbildfunktion möglichst ausschließlich private digitale Geräte in dafür vorgesehenen Bereich, wie z.B. dem Teamzimmer.
Bei Verstößen gegen die Nutzungsordnung haben wir folgende Konsequenzen vereinbart:
- Bei erstmaliger Nichtbeachtung
wird das Gerät durch die Lehrkraft bzw. päd. Mitarbeiter*in der Schule weggenommen und am Ende des Schultages zurückgegeben. - Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen,
wie z.B. heimlichen Aufnahmen, wird das Gerät einbehalten (ggf. auch über das Wochenende) und muss von den Eltern persönlich in Verbindung mit einem Elterngespräch abgeholt werden. - Bei Verbreitung strafbarer Inhalte
(z.B. Cybermobbing, gewaltverherrlichende oder jugendgefährdender Inhalte) wird die Schulleitung informiert und es erfolgen ggf.
erzieherische Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen nach § 53 SchulG. Auch eine Anzeige bei den zuständigen Behörden kann je nach Vorfall durch die Eltern/ Erziehungsberechtigten der betroffenen Person bzw. die Schule erfolgen.
Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf überarbeitet bzw. entsprechend angepasst.
