
Bildung & Teilhabe (BuT)
Für Familien mit Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag besteht die Möglichkeit, Leistungen nach Bildung und Teilhabe in Anspruch zu nehmen, z.B. für
- die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
- Klassenfahrten und Ausflüge
- Lern- und Sprachförderung
Für Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT-Leistungen) hat die Stadt Bielefeld seit dem 01.08.2022 für Anspruchsberechtigte die Bildungskarte eingeführt. Die Bildungskarte ersetzt die Antragstellung im Bereich Bildung und Teilhabe für die meisten Leistungsarten. Sie ist Ausweis- und Zahlmedium in einem.
Diese Leistungen werden direkt über den Anbieter, also über die Schule bzw. den OGS-Träger, abgerechnet und Sie müssen keinen Antrag in Papierform mehr stellen. Dies ist besonders für die Abrechnung des Mittagessens im Rahmen der OGS notwendig. Hierzu benötigen wir allerdings die individuelle Bildungskarten-Nummer des Kindes, die sich auf der Rückseite der Bildungskarte befindet.
