Bildung und Teilhabe (BuT)

Bildung & Teilhabe (BuT)


Für Familien mit Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag besteht die Möglichkeit, Leistungen nach Bildung und Teilhabe in Anspruch zu nehmen, z.B. für

Für Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT-Leistungen) hat die Stadt Bielefeld seit dem 01.08.2022 für Anspruchsberechtigte die Bildungskarte eingeführt. Die Bildungskarte ersetzt die Antragstellung im Bereich Bildung und Teilhabe für die meisten Leistungsarten. Sie ist Ausweis- und Zahlmedium in einem.

Diese Leistungen werden direkt über den Anbieter, also über die Schule bzw. den OGS-Träger, abgerechnet und Sie müssen keinen Antrag in Papierform mehr stellen. Dies ist besonders für die Abrechnung des Mittagessens im Rahmen der OGS notwendig. Hierzu benötigen wir allerdings die individuelle Bildungskarten-Nummer des Kindes, die sich auf der Rückseite der Bildungskarte befindet.

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