Beurlaubung

Beurlaubung


Eine Beurlaubung bzw. Befreiung kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag gewährt werden. Voraussetzung ist, dass nachgewiesen wird, dass die Beurlaubung nicht der Verlängerung der Schulferien dient. Bitte stimmen Sie daher Ihre Urlaubspläne unbedingt mit den Ferienzeiten ab.

Wichtige Gründe können u. a. sein: 

Die Beurlaubung bzw. Befreiung ist von den Erziehungsberechtigten unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises rechtzeitig, in der Regel mindestens eine Woche vorher, schriftlich über die Klassenleitung zu beantragen, damit eine rechtzeitige Entscheidung möglich ist.
Sie können den Antrag formlos stellen, oder auch die nebenstehende Vorlage „Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht“ verwenden.

Bitte beachten Sie auch die folgenden Hinweise:

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