
Verhaltenskodex
Der Schulalltag zwischen Kindern, Lehrkräften, pädagogischen Mitarbeiter*innen und weiterem schulischen Personal sollte von gegenseitigem Vertrauen, Achtung, Respekt und einem verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz geprägt sein.
Vertrauen und Nähe sind Teil der pädagogischen Arbeit. Damit dies nicht für sexualisierte Gewalt missbraucht werden kann, vereinbaren wir für bestimmte Situationen verbindliche Regeln. Diese werden allen Mitarbeitenden der Schule zu Beginn ihrer Tätigkeit bekannt gemacht. Sie sind verpflichtet, eine Bestätigung zur Kenntnisnahme zu unterschreiben, die in der persönlichen Akte in der Schule abgelegt wird.
Gestaltung von Nähe & Distanz
Körperliche Berührungen gehören zum alltäglichen Umgang und Nähe ist in einigen Situationen notwendig, um erfolgreich mit Schüler*innen arbeiten zu können. Oftmals haben Kinder Ängste und Nöte, sind verzweifelt und benötigen in solchen Situationen eine angemessene Nähe, um am weiteren Schulleben teilhaben und Krisensituationen überwinden zu können.
Ein Körperkontakt erfolgt grundsätzlich aus einer professionellen, reflektierten und abgestimmten Haltung heraus. Dabei achten wir darauf, dass der Körperkontakt altersgerecht und der jeweiligen Situation angemessen ist. Voraussetzung ist die freie und in besonderen Situationen auch die erklärte Zustimmung. Ein ablehnender Wille wird grundsätzlich respektiert und die körperlichen Grenzen werden gewahrt und geachtet.
Für die Wahrung angemessener Grenzen sind immer die Mitarbeitenden verantwortlich, auch wenn Impulse nach zu viel Nähe von Kindern ausgehen sollten.
Vier-Augen-Situationen
Einzelgespräche, Einzelförderung und Einzelbetreuung können ein wichtiges oder notwendiges Instrument bei der Arbeit mit Schüler*innen sein. Sie müssen aber jederzeit transparent und von außen zugänglich sein. Türen werden daher offengelassen, so dass ein*e Vorbeigehende*r die Situation einsehen kann.
Sprache & Wortwahl
Wir verwenden zu keinem Zeitpunkt sexualisierte oder bedrohende Sprache und auch bei der nonverbalen Kommunikation achten wir auf Angemessenheit und Gewaltfreiheit.
Grenzüberschreitendes verbales und anzügliches nonverbales Verhalten, welches wir bei Schüler*innen beobachten, wird thematisiert und unterbunden. Zusätzlich fungieren alle Mitarbeiter*innen dieser Schule als Sprachvorbild und sind sich ihrer Rolle bewusst.
Beachtung der Intimsphäre
Wir schützen die Intimsphäre unserer Schüler*innen.
Vor Betreten der sanitären Anlagen oder Umkleidekabinen klopfen die Mitarbeiter*innen an. Wenn möglich, werden diese auch nur von gleichgeschlechtlichen Mitarbeiter*innen betreten. Minderjährige entkleiden sich nur so weit, wie es unbedingt erforderlich ist und werden gegebenenfalls gebremst. Es wird kein Zwang ausgeübt. Im Zweifelsfall werden die Sorgeberechtigten einbezogen.
Bei Klassenfahrten achten wir darauf, dass die Schlafräume von allen beteiligten Personen nur nach Absprache zu betreten sind.
Umgang mit Medien
Wir setzen uns für einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien ein und fördern ein sicheres Umfeld, in dem die Privatsphäre aller Beteiligten respektiert wird.
Das Fotografieren und Filmen im Schulgebäude sowie auf dem Schulgelände ist nur mit der ausdrücklichen Genehmigung aller Betroffenen oder zu unterrichtlichen Zwecken erlaubt. Wir respektieren es, wenn die Schüler*innen nicht gefilmt oder fotografiert werden möchten. Die Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen bedarf der Zustimmung der abgebildeten Personen sowie ihrer Sorgeberechtigten. Bei jeglichen Veröffentlichungen achten wir das Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild, und stellen sicher, dass die Zustimmung der betroffenen Personen vorliegt.
In der Schule ist die Nutzung von Handys und Smartwatches für Schüler*innen nicht gestattet, um eine ungestörte Lernumgebung zu gewährleisten. Zudem wird der private Umgang mit Schüler*innen über soziale Netzwerke vermieden, um die Professionalität und die Grenzen zwischen Lehrenden und Lernenden zu wahren.
Des Weiteren ist die Nutzung und die Verbreitung von Filmen, Bildern, Computerspielen oder Druckmaterial mit pornografischen Inhalten strafrechtlich verboten und wird zur Anzeige gebracht.
Unbestechlichkeit
Die Annahme von Belohnungen und Geschenken im Schulbereich ist in § 42 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG), in § 59 des Landesbeamtengesetzes (LBG) sowie in § 3 Abs. 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) geregelt.
In Bezug auf die Schüler*innen ist darauf zu achten, dass kleine Belohnungen für besondere Anlässe angemessen sind.
Durch meine Unterschrift bestätige ich, dass ich
- mich verpflichte, den Verhaltenskodex zu beachten.
- die festgelegte Meldekette bei Verdachtsfällen konsequent einhalten werde.
