Gemeinsames Lernen


„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes 

In Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention wird das Recht von Menschen mit Behinderung auf Bildung anerkannt. Diese Bestimmung wiederholt und bekräftigt die Bestimmungen des UN-Sozialpakts in Artikel 13, die UN-Kinderrechtskonvention in Artikel 28 und 29 sowie Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention im Frühjahr 2009 hat sich die Bundesrepublik Deutschland als Vertragspartner unter anderem dazu verpflichtet, „ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten“. Danach können Kinder und Jugendliche mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf sowohl in einer Schule mit Gemeinsamen Lernen als auch in einer Förderschule gefördert und unterrichtet werden.

Seit unserer Gründung zum Schuljahr 2024/2025 wachsen wir gemeinsam zu einer inklusiven Schule im Gemeinsamen Lernen, in der alle Schüler*innen willkommen sind und gemeinsam lernen können.

Gemeinsam wachsen wir – Leitgedanken und Grundsätze

Unsere Schule ist eine der jüngsten Schulen in Bielefeld und wurde zum Schuljahr 2024/2025 als inklusive Schule im gemeinsamen Lernen neu gegründet. Zum Zeitpunkt der Schulgründung wurde auch das Gemeinsame Lernen für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung eingerichtet, sodass wir mit den Einschulungsjahrgängen in das Gemeinsame Lernen gestartet sind.

Die Heterogenität in den Lebensverhältnissen aller Menschen spiegelt sich auch in der Zusammensetzung aller in der Schule Wirkenden wider. Diese Vielfalt an Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, sozioökonomischem Status, Behinderung usw. möchten wir bejahend und konstruktiv aufnehmen, indem wir Unterschiedlichkeiten aufzeigen, uns damit auseinandersetzen und Raum dafür geben, gemeinsame Lernprozesse in Gang zu setzen. Durch einen pädagogisch bewussten Umgang mit Vielfalt sehen wir die Chance, einen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Stärkung der Demokratie zu leisten, denn Vielfalt ist die Grundlage einer jeden Gesellschaft.

Wir verstehen uns als Schule für alle, in der sich Schüler*innen, Lehrkräfte und alle weiteren Mitarbeiter*innen gesehen, angenommen und gefördert fühlen. Wir gestalten das Gemeinsame Lernen an unserer Schule im Sinne des „Growth Mindset“ so, dass

  • Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf gemeinsam und erfolgreich lernen können.
  • der Fokus auf das Potenzial gelegt wird, statt auf das Defizit.
  • der Bildungsprozess jedes Einzelnen angelegt und begleitet wird.
  • die Entwicklung eines positiven Selbstkonzeptes ALLER im Zentrum steht.
Bedingungen für das Gemeinsame Lernen

Die Kinder einer Klasse bringen eine Bandbreite von großer Verschiedenheit mit, die es zu berücksichtigen gilt. Dazu gehören z. B. Unterschiede im Leistungsstand, Lernpräferenzen, individuelle Erfahrungen sowie verschiedene Förderbedürfnisse und -bedarfe. 

Unser Ziel ist es, diese Unterschiede zu erkennen und wertzuschätzen.  Auf diese Weise ist ein gegenseitiger Lernprozess möglich, der eine individuelle Entwicklung begünstigt und Unterstützungssysteme etabliert, in denen auch die vermeintlich Schwächeren die Stärkeren fördern.

Räumliche und sächliche Bedingungen

Das neue Schulgebäude unserer Schule wird auf dem Schulcampus Gellershagen entstehen, in direkter Nachbarschaft zur Sekundarschule Gellershagen. Solange der Neubau noch nicht abgeschlossen ist und die Räume nicht bezugsfertig sind, nutzen wir das Gebäude der ehemaligen Gutenbergschule als Interimslösung. In diesem Gebäude hat auch das Abendgymnasium seinen Standort, so dass uns nicht das gesamte Gebäude zur alleinigen Nutzung zur Verfügung steht.

Die Ausstattung der Klassen und des Gebäudes wird nach und nach den Bedürfnissen einer inklusiven Schule angepasst. So stehen uns ab dem Schuljahr 2025/2026 neben den Klassen- und Ganztagsräumen ein Differenzierungsraum und ein weiterer Mehrzweckraum zur Verfügung. Zur Differenzierung und Förderung können außerdem die gemeinsam genutzte Aula mit Bühne sowie ein Gymnastikraum im obersten Stockwerk genutzt werden.

Aufgrund der baulichen Gegebenheiten sind jedoch alle genutzten Räume ausschließlich über Treppen erreichbar, da kein Aufzug vorhanden ist. Die fehlende Barrierefreiheit stellt eine signifikante Einschränkung dar, sodass Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nur erschwert bzw. je nach Grad der Einschränkung gar nicht am Gemeinsamen Lernen unserer Schule teilnehmen können.

Personelle Bedingungen

Die Entwicklung kooperativer Strukturen in professionellen Lerngemeinschaften ist eine wichtige Voraussetzung für eine inklusive Schul- und Unterrichtsentwicklung. Beim Gemeinsamen Lernen verantworten Lehrkräfte, Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung sowie Fachkräfte anderer Berufsgruppen wie z. B. sozialpädagogische Fachkräfte den Unterricht und die Erziehung aller Schüler*innen gemeinsam.

An unserer Schule arbeiten daher im Gemeinsamen Lernen alle Lehrkräfte, die sonderpädagogische Lehrkraft, die sozialpädagogische Fachkraft für die Schuleingangsphase, die Schulsozialarbeiterin, die Mitarbeiter*innen des Offenen Ganztags, Schulbegleiter*innen einzelner Schüler*innen sowie die Schulleitung zusammen. Die Lehrerkonferenz entspricht daher aktuell auch der Fachkonferenz Gemeinsames Lernen.

Da wir erst am Anfang unserer Schulentwicklung stehen, machen wir uns gemeinsam auf den Weg, das Gemeinsame Lernen (weiter) zu entwickeln und die Aufgaben der einzelnen Professionen genauer zu klären und zu verzahnen.

Rechtliche Rahmenvorgaben

Unterrichtsvorgaben/ Richtlinien
Für den Unterricht gelten grundsätzlich die Richtlinien, Rahmenvorgaben und Lehrpläne sowie die 
Richtlinien für die einzelnen Förderschwerpunkte, die sich auf zielgleiches und zieldifferentes Lernen beziehen.1

Leistungsbewertung
Werden Schüler*innen zielgleich unterrichtet, gelten unsere Kriterien zur Leistungsbewertung. Leistungen von Schüler*innen, die zieldifferent unterrichtet werden, werden auf Grundlage der im 
Förderplan festgelegten Ziele beschrieben. Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die Ergebnisse des Lernens sowie die individuellen Anstrengungen und Lernfortschritte.2

Zeugnisse
Das Zeugnis enthält bei allen Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf einen 
Vermerk, dass sie sonderpädagogisch unterstützt werden.3 Zusätzlich geben die Zeugnisse Auskunft über den Förderschwerpunkt und den Bildungsgang. Für zielgleich unterrichtete Schüler*innen gelten die allgemeinen Bestimmungen.  Zieldifferent unterrichtete Schüler*innen erhalten individuelle Berichtszeugnisse, die die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den einzelnen Fächern beschreiben. Diese enthalten ebenfalls die für ein Zeugnis erforderlichen Angaben4  und werden in kollegialer Kooperation aller an der Förderung beteiligten pädagogischen Kräfte geschrieben.

Sonderpädagogische Ressource

Alle Lehrkräfte haben die Aufgabe, Schüler*innen herausfordernde Aufgaben zu stellen und sie umfassend und individuell zu fördern, damit sie sich optimal entwickeln können.5

Die sonderpädagogische Lehrkraft ist Teil des multiprofessionellen Teams unserer Schule und unterstützt die inklusive Arbeit der Schule. Sie berät Lehrkräfte, Eltern und OGS-Mitarbeitende in sonderpädagogischen Fragestellungen, diagnostiziert individuelle Förderbedarfe und entwickelt gemeinsam mit dem Team Förderpläne.

Die sonderpädagogische Lehrkraft arbeitet eng und präventiv mit den Lehrkräften zusammen. Gemeinsam mit den Regelschullehrkräften trägt die sonderpädagogische Lehrkraft gleichermaßen die Verantwortung für die Gestaltung und Umsetzung von inklusiven Unterrichtssettings.

Die Kernaufgabe der sonderpädagogischen Lehrkraft ist die Erweiterung der Lernangebote in Bezug auf die innere Differenzierung unter sonderpädagogischen Gesichtspunkten. Dabei stimmt sie sich eng mit den Klassen- und Fachlehrkräften ab. Individuelle Lern- und Förderpläne werden in Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team erstellt. Außerdem wird ein differenziertes Lernangebot erarbeitet, Zeugnisse geschrieben und Elterngespräche geführt. Die sonderpädagogische Lehrkraft übernimmt Unterrichtsphasen und steht allen Schüler*innen sowie selbstverständlich auch den Eltern als Ansprechpartner*in zur Verfügung. 

Zu den weiteren Aufgaben gehören die Erstellung von Gutachten, Diagnostik, Berichterstellungen im Rahmen der jährlichen Überprüfung gemäß § 15 AO-SF sowie Durchführung von Einzelförder- und Kleingruppenmaßnahmen.

Für Vertretungsunterricht wird die sonderpädagogische Lehrkraft in gleichem Maße herangezogen wie alle anderen Lehrkräfte, keinesfalls öfter. Sie wird möglichst in ihr bekannten Lerngruppen eingesetzt.

Förderplanung

Unser Ziel ist es, jedes Kind in seiner individuellen Entwicklung zu begleiten und zu fördern.

Als Schule des Gemeinsamen Lernens unterstützen wir unsere Schüler*innen mit besonderem Entwicklungsbedarf durch eine gezielte und individuelle Förderplanung. Um dies zu gewährleisten, arbeiten wir im Rahmen der kooperativen Förderplanung nach dem KEFF-Modell (kooperativen Erstellung und Fortschreibung individueller Förderpläne) eng in einem multiprofessionellen Team zusammen. Dieses Team besteht aus den an der Förderung beteiligten Personen, also in der Regel der Klassenlehrkraft und der Lehrkraft für Sonderpädagogik, aber auch z.B. den Fachlehrkräften, der sozialpädagogischen Fachkraft, der Schulsozialarbeit und/ oder der Ganztagsgruppenleitung. Auch die Eltern werden aktiv in diesen Prozess einbezogen und ihre Beobachtungen, Einschätzungen und Wünsche fließen in die Förderplanung ein. Darüber hinaus erhalten sie regelmäßig Rückmeldung über den aktuellen Entwicklungsstand und die nächsten Schritte.
Durch diese enge Zusammenarbeit verschiedener Professionen werden die unterschiedlichen Sichtweisen und Kompetenzen gebündelt, um für jedes Kind individuelle und ganzheitliche Entwicklungsziele zu erarbeiten und deren Umsetzung nachhaltig zu begleiten.

Im Mittelpunkt der kooperativen Förderplanung stehen die Stärken und Potenziale der Kinder. Es geht nicht nur darum, Förderbedarfe zu erkennen, sondern vor allem darum, die individuellen Fähigkeiten und Interessen der Kinder in den Blick zu nehmen. Ziel ist es, gemeinsam realistische und erreichbare Entwicklungsziele zu formulieren, die an den persönlichen Ressourcen und Bedürfnissen des Kindes 
anknüpfen. Ein strukturiertes Vorgehen unterstützt dabei die Förderplanung. Nach einer umfassenden Bestandsaufnahme und Beobachtungsphase werden konkrete Ziele definiert und geeignete Maßnahmen geplant, die sowohl den schulischen als auch den sozialen und emotionalen Bereich umfassen. In festgelegten Abständen werden die Fortschritte überprüft und der Förderplan fortgeschrieben.

Durch diese enge Zusammenarbeit aller Beteiligten wird ein verlässliches und unterstützendes 
(schulisches) Umfeld geschaffen, in dem sich jedes Kind in seinem eigenen Tempo entwickeln kann. 
Gemeinsames Ziel ist es, die Kinder zu stärken, ihre Persönlichkeit zu fördern und ihnen die Voraussetzungen für eine positive schulische und persönliche Entwicklung zu bieten.

Unterricht

Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden auf die Klassen des jeweiligen Jahrgangs verteilt und somit nicht in sogenannten „Schwerpunktklassen“ unterrichtet.  So kann auch ein Klassenwechsel vermieden werden, wenn bei einem Kind im Laufe der Schulzeit 
sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt wird. Wenn es sinnvoll und möglich ist, kann auch für einzelne sonderpädagogische Förderbedarfe eine „Schwerpunktklasse“ gebildet werden. 

Unterrichtsorganisation

Unser Ziel in der Unterrichtsorganisation ist es, so oft wie möglich gemeinsamen Unterricht in der Klasse durchzuführen und dabei so viel innere und äußere Differenzierung wie nötig umzusetzen, um alle Kinder individuell und gemeinsam bestmöglich zu fördern.

Doppelbesetzungen
Soweit personell und stundenplanorganisatorisch möglich, wird der Unterricht mit dem Schwerpunkt auf die Fächer Deutsch und Mathematik in Doppelbesetzung mit einer weiteren Lehrkraft, der sonderpädagogischen Lehrkraft oder der Gruppenleitung des Ganztages und in der Schuleingangsphase auch durch eine Doppelbesetzung mit der sozialpädagogischen Fachkraft durchgeführt.Bei Doppelbesetzungen tragen beide Lehrkräfte als gleichberechtigte Partner*innen die Verantwortung für die Lern- und Erziehungsprozesse aller Schüler*innen. 

Kleingruppenförderung
Die Kleingruppenförderung steht allen Schüler*innen offen und findet klassen- und/oder jahrgangsübergreifend statt. Durch eine enge Zusammenarbeit innerhalb der Jahrgänge können die Fördergruppen besser zusammengestellt werden, um den Schüler*innen individueller gerecht zu werden. Dabei bilden die unterschiedlichen Förder- und Forderbedarfe der Schüler*innen die Grundlage der Gruppenzusammensetzung. 
Die sonderpädagogische Kleingruppenförderung findet neben dem Unterricht hauptsächlich durch die sonderpädagogische Lehrkraft und in der Schuleingangsphase auch durch die sozialpädagogische Fachkraft statt. Inhaltlich haben die Gruppen einen besonders hohen Praxisanteil, bei dem das handelnde, spielerische und kooperative Lernen im Vordergrund steht. Zur Anschauung und Auseinandersetzung werden in erster Linie Materialien aus der Alltagswelt der Kinder verwendet, darüber hinaus Materialien aus dem Unterricht sowie spezifische Fördermaterialien, beispielsweise Montessori- oder PReSch-Materialien.
Schüler*innen mit hohem Leistungspotenzial werden in einer Forschergruppe durch Forscheraufgaben zum Entdecken und Erforschen angeregt. In Mathe können dies beispielsweise Knobelaufgaben sein, in Deutsch Schreibanlässe für eigene Geschichten und Berichte und im Sachunterricht selbstständige Medienrecherchen zu entsprechenden Themen.

Lernzeiten
Die Lernzeiten sollen dazu beitragen, die fachlichen und sozialen Kompetenzen der Kinder zu unterstützen, Lernschwierigkeiten auszugleichen und Stärken zu fördern sowie die Selbstlernkompetenz zu stärken. Aktuell finden die Lernzeiten an drei Tagen in der Woche für jeweils eine Unterrichtsstunde im Vormittagsbereich statt. Begleitet wird die Lernzeit von der Klassenlehrkraft, in der Regel mit Unterstützung der Fachlehrkraft für Mathematik und der Gruppenleitung der OGS-Betreuung. So können die Kinder eng begleitet und auf ihre individuellen Bedürfnisse eingegangen werden.
In der Lernzeit vertiefen die Kinder die bisher gelernten Inhalte, arbeiten an individuellen Aufgaben, Freiarbeitsangeboten oder passenden Aufgaben in den Lern-Apps. In der Lernzeit wird vor allem in den Fächern Mathematik und Deutsch gearbeitet. 
In Klasse 1 werden die Lernzeiten von den Lehrkräften angeleitet, um den Kindern einen Rahmen und Orientierung zu geben. Zunehmend werden die Lernzeiten offener gestaltet, um so den Schüler*innen die Möglichkeit zu geben, selbstständiges Lernen und Gestalten zu entwickeln.

Auszeiten in der „Oase“
Unsere „Oase“ richtet sich an alle Schüler*innen, die während des Unterrichts eine kurze Auszeit benötigen und etwas zur Ruhe kommen müssen. Die „Öffnungszeiten“ der „Oase“ sind fest im Stundenplan verankert und werden je nach personellen Ressourcen möglichst ein bis zwei Stunden täglich angeboten. Die Betreuung in der Oase erfolgt durch Lehrkräfte, der Schulsozialarbeiterin oder auch durch Mitarbeiter*innen im Rahmen der OGS-Betreuung.
Ausgehend von ihrer individuellen Bedürfnislage – sei es das Bedürfnis nach Ruhe, Bewegung, Trost oder dem Teilen von Ärger – erhalten die Schüler*innen die Möglichkeit, sich emotional zu sortieren und neue Kraft zu schöpfen. Besonders profitieren Kinder, die sensibel auf Reizüberflutung reagieren, sich schnell überfordert fühlen oder zwischendurch einen geschützten Raum zur emotionalen Entlastung benötigen. Ziel ist es, die Kinder zu ermutigen, anschließend wieder gestärkt und selbstbestimmt an ihren Aufgaben weiterzuarbeiten. Die Auszeit in der „Oase“ unterstützt dabei die Entwicklung von Konzentration, Eigenverantwortung, Achtsamkeit und emotionaler Stabilität. Gleichzeitig sollen durch die kurze Auszeit emotionale Spannungen abgebaut, Stress reduziert und Überforderung vermieden werden. Die Kinder werden ermutigt, Verantwortung für ihr Lernen zu übernehmen und in einem angemessenen Tempo weiterzuarbeiten. Dabei folgt die Zeit in der „Oase“ keiner starren Struktur, sondern passt sich den individuellen Bedürfnissen der Kinder an – es ist ein Raum, in dem die Kinder nicht funktionieren müssen, sondern sich ernst genommen und unterstützt fühlen.
Durch das Angebot eines geschützten Rückzugsraumes erleben die Schüler*innen, dass ihre individuellen Bedürfnisse wahr- und ernst genommen werden. Dies stärkt nicht nur ihr Selbstwertgefühl, sondern auch ihre Fähigkeit zur Selbstregulation.

Unterrichtsgestaltung

Für den Unterricht gelten grundsätzlich die Richtlinien, Rahmenvorgaben und Lehrpläne sowie die Richtlinien für die einzelnen Förderschwerpunkte, die sich auf zielgleiches und zieldifferentes Lernen beziehen.6

Wir orientieren uns an den Lernausgangslagen aller Schüler*innen – mit und ohne festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf – und gestalten einen individualisierten Unterricht. Dieser wird durch Methoden der inneren und äußeren Differenzierung sowie durch kooperative Lernformen unterstützt. Bei der Unterrichtsplanung achten wir darauf, dass das Lernen vor allem dann gelingt, wenn die Schüler*innen

  • die Themen, Gegenstände und das eigene Tun für sich als sinnvoll erkennen, 
  • das neue Wissen mit ihrem Vorwissen vernetzen, 
  • in der Kommunikation mit anderen ihr Wissen darstellen und diskutieren, 
  • sich in ihrer Lernumgebung sicher und aufgehoben fühlen, 
  • ihr Lernen bewusst wahrnehmen und reflektieren, 
  • sich in ihren sozialen Kontexten als selbstwirksam erfahren. 

Die Unterrichtsplanung erfolgt im Team und vereint die „didaktische Vielfalt der allgemeinen Pädagogik“ mit den spezifischen Ansätzen sonderpädagogischer Fachrichtungen. Durch die gezielte Einbeziehung förderschwerpunktspezifischer Inhalte und Methoden haben alle Kinder die Chance, Entwicklungsfortschritte zu erzielen.

Im Rahmen der Unterrichtsgestaltung entscheiden die Lehrkräfte bei Doppelbesetzungen über die Form des Teamteachings auf Grundlage unterschiedlicher Kriterien wie Unterrichtsinhalt, Methode oder individuelle Unterstützungsbedarfe der Schüler*innen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Rollen der Lehrkräfte nicht zwangsläufig der jeweiligen Profession der Lehrkräfte zugeordnet sind und je nach Unterrichtsplanung innerhalb einer Unterrichtsstunde auch mehrere der folgenden bevorzugten Modelle des Teamteaching möglich sind.

  • Gemeinsames Unterrichten – team-teaching
    Beide Lehrkräfte führen den Unterricht mit allen Schüler*innen gemeinsam durch. 
    Dabei unterrichten sie entweder abwechselnd oder gemeinsam, sind gleichgestellt
    und tragen gemeinsam Verantwortung.
  • Niveaudifferenziertes Unterrichten – alternative teaching
    Jede Lehrkraft übernimmt eine Gruppe und arbeitet selbständig mit ihr, 
    so dass der Unterricht auf unterschiedlichen Lernniveaus durchgeführt wird. 
  • Unterstützen in offenen Unterrichtsformen
    Jede Lehrkraft unterstützt einzelne Schüler*innen oder Gruppen bedarfsorientiert. 

Ein zentraler Aspekt unserer Arbeit ist das individualisierte Lernen. Es ermöglicht uns, den unterschiedlichen Bedürfnissen der Schüler*innen gerecht zu werden, wobei innere Differenzierung und niveaudifferenzierte Unterrichtsmaterialien eine entscheidende Rolle spielen. Dabei berücksichtigen wir die inhaltliche Differenzierung nach Wember, sodass die Kinder entsprechend ihren individuellen Lernständen arbeiten können.

In vielfältigen offenen Unterrichtsformen wählen wir unterschiedliche Zugänge zu den zu erwerbenden Kompetenzen. Dabei wechseln wir zwischen lehrergeleitetem und schülerzentriertem Unterricht, um eine anregende Lernumgebung zu schaffen. Für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf stehen darüber hinaus differenzierte und individualisierte Materialien zur Verfügung, die ihre Lernprozesse optimal unterstützen und fördern. So gewährleisten wir, dass jedes Kind die bestmögliche Unterstützung auf seinem individuellen Lernweg erhält.

Classroom-Management

Ein effektives Classroom-Management ist für alle Schüler*innen von zentraler Bedeutung. Ein strukturierter Unterrichtsalltag mit einheitlichen Ritualen und verbindlichen Regeln gibt Kindern Sicherheit und unterstützt sie so in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung. Insbesondere Kindern, die mit emotionalen und sozialen Herausforderungen konfrontiert sind, vermittelt ein verlässlicher Rahmen ein 
Gefühl von Sicherheit, Vorhersehbarkeit und Transparenz.

Um den Schüler*innen Sicherheit im Tagesablauf zu vermitteln, arbeiten alle Klassen mit Piktogrammen, die den Tagesablauf visualisieren. Dieser „rote Faden“ für den Tagesablauf schafft Transparenz und Vorhersehbarkeit für alle Kinder.

Gemeinsam mit den Schüler*innen wurden Klassenregeln erarbeitet, die vor allem das Bewusstsein der Schüler*innen für ein gelingendes Miteinander stärken sollen. Die aktuell erarbeiteten fünf Regeln sind im Klassenraum als Symbole visualisiert. Um die Einhaltung der Klassenregeln zu unterstützen und positives Verhalten im Unterricht zu fördern, nutzen wir die Methode „Das geheime Kind“, eine Form des sozialen Lernens. 

Das „geheime Kind“ ist ein Verstärkersystem für die ganze Klasse, bei dem kein Kind bloßgestellt wird.
Zu Beginn des Tages wird der Name eines Kindes gezogen, der nur den Lehrkräften bekannt ist. Auf diese Weise fühlen sich alle Kinder angesprochen und sind motiviert, das vereinbarte Ziel zu erreichen, das jeweils an der Tafel steht. Hat das Kind das Ziel erreicht, wird es namentlich genannt und die ganze Klasse erhält ein Symbol (z. B. eine Blume oder einen Wal) als Belohnung. Hat das Kind das Ziel nicht erreicht, wird es nicht namentlich genannt und bleibt „geheim“. Sobald eine zuvor festgelegte Anzahl an Symbolen gesammelt wurde, erhalten alle Kinder der Klasse eine zuvor vereinbarte gemeinsame Belohnung.

Zur Förderung der emotionalen Entwicklung nutzen wir in den Klassen ein Stimmungsbarometer. Es ermöglicht den Schüler*innen, ihre Gefühle bewusst wahrzunehmen und auszudrücken. Zu Beginn eines jeden Schultages können die Schüler*innen ihre Stimmung überprüfen und ihre Klammer entsprechend auf dem Barometer platzieren. Diese Klammer kann auch vor einzelnen Unterrichtsstunden oder in den Pausen umgehängt werden, wenn sich die Stimmung ändert. So erhalten die Lehrkräfte sofort einen Eindruck von der emotionalen Verfassung der Kinder und können bei Bedarf unterstützend eingreifen. Dies fördert das individuelle Wohlbefinden und stärkt die Klassengemeinschaft, da ein besseres Verständnis füreinander entsteht. Zudem werden die Kinder sensibilisiert, empathisch auf ihre Mitschüler*innen einzugehen, insbesondere, wenn diese sich in schwierigen Situationen befinden.

Ein weiterer Baustein unserer pädagogischen Arbeit zur Förderung der Selbstregulationsfähigkeit ist die Calm-Down-Kiste. Sie bietet den Kindern in belastenden Momenten verschiedene Möglichkeiten, zur Ruhe zu kommen, sich zu sammeln und hilfreiche Strategien zur Stressbewältigung zu erlernen. Ziel ist es, verschiedene Methoden kennenzulernen und ein persönliches Repertoire an Techniken aufzubauen, auf das die Kinder in schwierigen Situationen zurückgreifen können. Im Vordergrund steht dabei, dass die Kinder lernen, ihre Gefühle wahrzunehmen, zu benennen und angemessen damit umzugehen. Die Calm-Down-Kiste enthält vielfältige Materialien und Angebote, aus denen die Kinder je nach Bedarf auswählen können. Dazu gehören unter anderem Fidget-Spiele, Atem- und Achtsamkeitsübungen, Ausmalbilder zur Förderung der inneren Ruhe sowie kindgerechte Yogaübungen. Durch den angeleiteten Einsatz werden die Kinder schrittweise an die verschiedenen Methoden herangeführt. Der Einsatz der Calm-Down-Kiste erfolgt in allen Klassenstufen. Jeder Klassenraum ist mit einer solchen Kiste ausgestattet, und auch in der Nachmittagsbetreuung wird sie eingesetzt. Gemeinsam mit den Kindern werden die Einsatzmöglichkeiten besprochen, geübt und reflektiert. 

Der ritualisierte Klassenrat fördert das demokratische Miteinander sowie die Partizipation in der Schule. Er ist das demokratische Forum der Klasse und unterstützt alle Kinder in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung. Im Klassenrat soll möglichst konflikt- und wertfrei diskutiert werden. Dies wird durch „Ich-Botschaften“ ermöglicht, wobei im Klassenrat insbesondere die „Begründete Ich-Botschaft“ genutzt wird. Mithilfe dieser Methode können Kritik- und Beschwerdesituationen konstruktiv und kontrolliert bearbeitet werden.

Und auch die räumliche Struktur spielt eine besondere Rolle im Classroom-Management. Um die Konzentration auf das Relevante zu fokussieren, ist es zunächst bedeutsam, eine Umgebung ohne Ablenkung zu erschaffen. Daher ist in allen Klassen das Mobiliar einheitlich, wodurch eine optische Struktur im Raum entsteht. Außerdem kann durch das flexible Mobiliar die Sitzordnung den Bedürfnissen der Kinder schnell angepasst werden.Das Mobiliar bietet für jedes Kind ein Eigentumsfach und übersichtliche Regale für Materialien, sodass die Kinder wissen, wo sie welches Material finden. Während der Arbeitsphasen haben die Schüler*innen außerdem die Möglichkeit, akustische Reize durch den Einsatz von Kopfhörern zu minimieren. Zur Reduzierung visueller Reize stehen in jeder Klasse Lernbüros zur Verfügung.

Elternarbeit

Für ein Gelingen des Gemeinsamen Lernens ist eine enge, vertrauensvolle und von Respekt geprägte Zusammenarbeit mit allen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten unerlässlich.

Zu den festgelegten Gesprächen zwischen Eltern und Schule gehören die zweimal im Jahr stattfindenden Eltern-Kind-Sprechtage sowie zusätzliche individuelle Gespräche im Rahmen der Förderplanung oder bei Bedarf. In den Elterngesprächen werden unter anderem die Inhalte der individuellen Förderpläne besprochen und gegebenenfalls Vereinbarungen getroffen, die im Förderplan dokumentiert werden. Auch eine Beratung zum häuslichen Lernen und Erziehen kann Inhalt der Gespräche sein.

Besonders für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich „emotionale und soziale Entwicklung“ kommt der Elternarbeit ein erhöhter Stellenwert zu. Ein gegenseitiger und intensiver Informationsaustausch zwischen Lehrkräften und Elternhaus ist für eine gelingende Förderung dieser Schüler*innen unbedingt erforderlich. Grundlegend ist, dass Probleme und Schwierigkeiten offen und klar angesprochen werden. Ebenso unabdingbar ist ein Gesprächsverlauf, in dem vor allem Lösungen und Möglichkeiten in den Blick genommen werden. 

In der Regel werden Elterngespräche von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gemeinsam von der Klassenlehrkraft und der sonderpädagogischen Lehrkraft geführt. Sollte dies terminlich nicht möglich sein, werden die Ergebnisse der jeweils anderen Lehrkraft zeitnah mitgeteilt. Um eine transparente Übersicht über die getroffenen Abmachungen und geplanten Maßnahmen zu erhalten, werden die Gespräche dokumentiert.

Verweise/ Fußnoten
  1. vgl. § 19 Abs. 3 und § 29 SchulG NRW ↩︎
  2. vgl. § 32 Abs.1 und § 40 AO-SF ↩︎
  3. vgl. § 21 Abs. 6 AO-SF ↩︎
  4. vgl. § 33 AO-SF und § 49 Abs. 2 und 3 SchulG NRW ↩︎
  5. vgl. § 8 ADO ↩︎
  6. vgl. § 19 Abs. 3 und § 29 SchulG NRW ↩︎